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Geschäftsführer und Vorstände können persönlich haftbar gemacht ! Viele Geschäftsführer räumen sicherer Informationstechnik nicht den erforderlichen Stellenwert ein, obwohl diese für den Unternehmenserfolg immer wichtiger wird. Oft wird IT-Sicherheit leider erst nach einem Schadensfall zur Chefsache. Zu der Frage der persönlichen Haftung kämen im Schadensfall noch sonstige Folgen wie beispielsweise der Datenverlust. Auch andere Dinge wie das Unternehmensimage können stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Um Sicherheits- und Haftungsrisiken vorzubeugen, sollten Unternehmer ein Sicherheitskonzept entwickeln lassen und dies auch intern umsetzen, denn die Installation von Antiviren-Software, Spam-Filtern und Firewalls reicht bei weitem nicht aus. Auch höhere Gewalt wie Feuer und Überschwemmungen, technisches Versagen wie Softwarefehler und Stromausfall, Vorsatz wie Diebstahl und Hacking, sowie Organisationsdefizite z.B. unklare Vorschriften oder ungeschulte Mitarbeiter können zu IT-Schadensfällen führen. Die gesetzlichen Regelungen zur IT-Sicherheit umfassen jedoch nicht nur das Haftungsrecht, sondern auch Steuer- und sogar Strafrecht, die Strafen reichen vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe.
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