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Dieter Schöppler · Lautlinger Straße 155 · 72458 Albstadt

Geschäftsführer und Vorstände können persönlich haftbar gemacht !
Viele Geschäftsführer räumen sicherer Informationstechnik nicht den
erforderlichen Stellenwert ein, obwohl diese für den Unternehmenserfolg
immer wichtiger wird.
Oft wird IT-Sicherheit leider erst nach einem Schadensfall zur Chefsache.
Zu der Frage der persönlichen Haftung kämen im Schadensfall noch sonstige Folgen
wie beispielsweise der Datenverlust.
Auch andere Dinge wie das Unternehmensimage können stark in Mitleidenschaft
gezogen werden.
Um Sicherheits- und Haftungsrisiken vorzubeugen, sollten Unternehmer ein
Sicherheitskonzept entwickeln lassen und dies auch intern umsetzen,
denn die Installation von Antiviren-Software, Spam-Filtern und
Firewalls reicht bei weitem nicht aus.
Auch höhere Gewalt wie Feuer und Überschwemmungen, technisches Versagen wie
Softwarefehler und Stromausfall, Vorsatz wie Diebstahl und Hacking, sowie
Organisationsdefizite z.B. unklare Vorschriften oder ungeschulte Mitarbeiter
können zu IT-Schadensfällen führen.
Die gesetzlichen Regelungen zur IT-Sicherheit umfassen jedoch nicht nur das
Haftungsrecht, sondern auch Steuer- und sogar Strafrecht, die Strafen reichen
vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe.

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